Wissenswertes zur Anmeldung

Viele Eltern fragen sich, ob sie ihr Kind, obwohl es für das nächste Kitajahr schon in einer Einrichtung angemeldet ist, vorher zu uns in die Tagespflege kommen kann-ohne dabei den Anspruch auf den Kitaplatz zu verlieren....

 

Ja, es ist grundsätzlich möglich, Ihr Kind sowohl in der Kindertagespflege als auch in einer Kita anzumelden, auch wenn Sie bereits eine Zusage für einen Kitaplatz im nächsten Jahr haben. Dies kann sinnvoll sein, um flexibler zu sein oder um einen früheren Betreuungsbeginn durch die Kindertagespflege zu ermöglichen. Ein Wechsel von der Kindertagespflege bei Zusage eines Kitaplatzes ist ohne Kündigungsfrist nahtlos möglich!

 

Kinder haben ab einem bestimmten Alter (in der Regel ab einem Jahr) einen Rechtsanspruch auf Betreuung, entweder in einer Kita oder in der Kindertagespflege. Eltern haben das Wahlrecht, ihr Kind sowohl in der Kita als auch in der Kindertagespflege anzumelden, um die beste Lösung für ihre individuelle Situation zu finden.

 

Es ist ratsam, Ihr Kind so früh wie möglich für die Betreuung anzumelden, da die Plätze in Kitas und der Kindertagespflege begrenzt sein können.

 

 

Zusammenfassend: Eine Anmeldung in der Kindertagespflege ist auch dann möglich, wenn Sie bereits eine Zusage für einen Kita-Platz im nächsten Jahr haben. Dies kann Ihnen mehr Flexibilität und eine frühere Betreuungsmöglichkeit bieten und ihr Kind wird behutsam auf den Übergang in die Kita vorbereitet.